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CDU boss falls 1. policy

Ab heute wollte er regieren. Ins Kanzleramt einziehen, die Migrationswende einleiten. Am Mittwoch nach Paris und dann nach Warschau fliegen. Deutschland zur Führungsmacht Europas machen.

Doch daraus wird erst einmal nichts. Friedrich Merz ist bei der Wahl zum Bundeskanzler im ersten Wahlgang durchgefallen. Obwohl und SPD eine parlamentarische Mehrheit haben, stimmten mindestens 18 Koalitions-Abgeordnete NICHT für ihn.

Als Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (52, CDU) vorlas, dass nur 310 Stimmen für Merz eingegangen waren – und damit sechs weniger als nötig –, herrschte Schockstarre in den Reihen von Union und SPD. Auch bei Merz persönlich. Bei seinen Top-Vertrauten in der Fraktion – und seinen Liebsten, die in den Bundestag gekommen waren, um an diesem großen Tag bei ihrem Ehemann und Vater zu sein.

Nun braucht er ihren Rückhalt noch mehr als gedacht …

Charlotte Merz (M.), Ehefrau des designierten Bundeskanzlers Friedrich Merz, und ihre Töchter Carola Clüsener (l.) und Constanze Merz auf der Besuchertribüne

Charlotte Merz (M.), Ehefrau des designierten Bundeskanzlers Friedrich Merz, und ihre Töchter Carola Clüsener (l.) und Constanze Merz auf der Besuchertribüne

Foto: Geisler-Fotopress

Um Fassung bemüht verließ Charlotte Merz nach der gescheiterten Kanzler-Wahl den Plenarsaal

Um Fassung bemüht verließ Charlotte Merz nach der gescheiterten Kanzler-Wahl den Plenarsaal

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Doch nun ist entschieden: Friedrich Merz wird heute NICHT mehr zum Kanzler gewählt. Es wird heute KEINEN zweiten Wahlgang geben, dies teilte die CDU/CSU-Fraktion mit.

Zuvor erlebte Merz eine historische Pleite. Er fiel bei der Wahl zum Bundeskanzler im Bundestag durch. Das gab es so noch nie!

Die Stimmung – vor allem bei der CDU/CSU – entsprechend frostig, gar schockiert. Merz verließ direkt nach Bekanntgabe des Ergebnisses den Plenarsaal. Krisensitzung der CDU/CSU-Fraktion!

Kanzlerwahl gescheitert: Die ersten Stimmen nach dem Schock

Durchgefallen!: MERZ NOCH KEIN KANZLER!

Quelle: BILD06.05.2025

Jetzt hat der Bundestag 14 Tage Zeit

Der Bundestag hat nun gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes bis zu 14 Tage Zeit, in weiteren Wahlgängen einen Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit Kanzlermehrheit zu wählen. In dieser Phase können auch neue Kandidaturen eingebracht werden, auch Merz selbst kann erneut antreten. Dies gilt als ausgemacht.

Innerhalb dieser 14 Tage kann es beliebig viele Wahlgänge geben. Entscheidend ist, dass der Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Dann muss der Bundespräsident den gewählten Kandidaten zum Bundeskanzler ernennen.

Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Wahl mit absoluter Mehrheit zustande kommen, gibt es unmittelbar nach den 14 Tagen einen letzten Wahlgang. Hier reicht eine einfache Mehrheit, um zum Bundeskanzler gewählt zu werden. Wahlrechtsexperte Sebastian Roßner (LLR Rechtsanwälte, Köln): „Dann entscheidet der Bundespräsident: Er kann den Kandidaten ernennen – oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen.“

Merz neben seinen Vertrauten Jens Spahn und Alexander Dobrindt nach seiner verlorenen Wahl

Merz neben seinen Vertrauten Jens Spahn und Alexander Dobrindt nach seiner verlorenen Wahl

Foto: Getty

Der Wahlrechtsexperte erwartet jetzt intensive Gespräche und Sondersitzungen im Bundestag. „Eine solche Situation gab es noch nie“, so Roßner.

Und er erklärt: „Bis der Bundestag einen neuen Bundeskanzler gewählt hat, bleibt Olaf Scholz weiter geschäftsführend im Amt. Der Zapfenstreich war etwas verfrüht.“

Teaser-Bild

Foto: Michael Kappeler/dpa

Böse Gerüchte

Im berühmten Fall der Ministerpräsidentenwahl von Schleswig-Holstein 2005 fehlte der Kandidatin Heide Simonis über vier Wahlgänge hinweg EINE Stimme. Sie legte anschließend ihr Mandat nieder.

In der Union macht bereits ein böses Gerücht die Runde: Die fehlenden Stimmen könnten von SPD-Co-Chefin Saskia Esken (63) und einigen Parteifreunden kommen. Aus Rache dafür, dass sie selbst nicht Ministerin in einem Kabinett Merz geworden ist …

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